Ist-Aufnahme
Gebäudehülle und Anlagentechnik im heutigen Zustand, mit Energiebilanz, den größten Verlustquellen und einer Einordnung, wo Ihr Gebäude im Vergleich steht.
Der iSFP beantwortet die Frage, die vor jeder Sanierung steht: Was zuerst, was danach – und was rechnet sich überhaupt. Er legt die Reihenfolge fest, ohne Sie auf einen Zeitpunkt festzulegen, und hebt den BEG-Zuschuss für jede daraus umgesetzte Maßnahme um 5 Prozentpunkte.
Der iSFP ist ein standardisiertes Dokument des Bundes – aber das, was darin steht, ist Ingenieurarbeit an Ihrem Gebäude. Sie bekommen drei Teile, die aufeinander aufbauen.
Gebäudehülle und Anlagentechnik im heutigen Zustand, mit Energiebilanz, den größten Verlustquellen und einer Einordnung, wo Ihr Gebäude im Vergleich steht.
Jeder Schritt mit Kostenschätzung, Einsparung, Förderhöhe und Auswirkung auf den Effizienzhausstandard – so aufeinander abgestimmt, dass kein Schritt den nächsten entwertet.
Die vom BAFA vorgesehenen Umsetzungshilfen je Maßnahme, die Sie dem Handwerker mitgeben können – und die den iSFP-Bonus auslösen.
Zwei Wege, ein Dokument: Der Fahrplan bildet wahlweise die Schritt-für-Schritt-Sanierung über mehrere Jahre ab oder die Gesamtsanierung zum Effizienzhaus in einem Zug. Welcher Weg für Ihr Objekt sinnvoll ist, hängt an Liquidität, Vermietungssituation und dem Zustand der Heizung – das klären wir vorher, nicht im Bericht.
Die Beratung selbst wird gefördert, und die Maßnahmen daraus werden höher gefördert. Beides zusammen macht den iSFP in den meisten Fällen zu einem Nullsummenspiel oder besser.
| Gebäudetyp | BAFA-Zuschuss zur Beratung | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus | 50 % der förderfähigen Kosten | 650 € |
| Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | 50 % der förderfähigen Kosten | 850 € |
| Zusätzlich: Erläuterung in Eigentümerversammlung oder Beirat | 100 % der förderfähigen Kosten | 500 € |
Setzen Sie eine Maßnahme um, die im Fahrplan steht, steigt der BEG-Zuschuss für diese Maßnahme von 15 auf 20 Prozent. Bei einer Fassadendämmung über 40.000 Euro sind das 2.000 Euro zusätzlich – deutlich mehr, als der Eigenanteil am Fahrplan beträgt.
Wir nennen Ihnen vor der Beauftragung den Eigenanteil nach Abzug der Förderung schriftlich – aufgeschlüsselt nach Honorar, Zuschuss und verbleibendem Betrag. Keine Positionen, die erst auf der Rechnung auftauchen.
Den BAFA-Antrag für die Beratung stellen wir in Ihrem Namen; die Listung in der Expertenliste ist dafür Voraussetzung. Unsere Listungen
Von der Anfrage bis zum fertigen Bericht vergehen in der Regel drei bis sechs Wochen, bei Mehrfamilienhäusern sechs bis acht.
Baujahr, Größe, Heizung, Anlass. Danach wissen Sie, ob ein iSFP das richtige Instrument ist und was Ihr Eigenanteil sein wird. Kostenfrei und unverbindlich.
Wir stellen den BAFA-Antrag und nehmen das Gebäude auf: Bauteile, Anlagentechnik, Verbrauch. Zwei bis vier Stunden vor Ort, je nach Größe.
Energetische Berechnung des Ist-Zustands, dann die Maßnahmenpakete mit Kosten, Einsparung und Förderung – in der Reihenfolge, die technisch aufgeht.
Der Bericht wird nicht zugeschickt, sondern besprochen. Danach wissen Sie, welcher Schritt als nächster ansteht und was er kostet.
Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus ist die Frage vor allem, was man sich leisten will. Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus kommen die Umlagefähigkeit, die Mieterkommunikation und der Zeitpunkt der Mieterhöhung hinzu – und damit Gründe, die Reihenfolge nicht dem Zufall zu überlassen.
Was sich von den Kosten umlegen lässt, steht unter Umlagen & Abschreibungen. Für Mehrfamilienhäuser haben wir die Besonderheiten auf einer eigenen Seite zusammengefasst.
Das Honorar richtet sich nach Gebäudegröße, Zahl der Wohneinheiten und Umfang der vorhandenen Unterlagen. Entscheidend für Sie ist der Betrag nach Förderung: Das BAFA übernimmt im Modul Energieberatung für Wohngebäude 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auf 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten (Stand September 2026). Wir nennen Ihnen den Eigenanteil vor der Beauftragung schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.
Von der Beauftragung bis zum fertigen Fahrplan vergehen in der Regel drei bis sechs Wochen. Der Ortstermin dauert je nach Gebäudegröße zwei bis vier Stunden, die Auswertung und Berichterstellung nehmen den größeren Teil der Zeit in Anspruch. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Nutzungseinheiten planen Sie besser sechs bis acht Wochen ein.
Ideal sind Baupläne mit Grundrissen und Schnitten, Angaben zu Baujahr und bisherigen Sanierungen, die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und Datenblätter der Heizungsanlage. Fehlt etwas davon, ist das kein Ausschlussgrund: Wir nehmen die fehlenden Angaben beim Ortstermin auf. Ohne jede Unterlage steigt allerdings der Aufwand.
Wird eine Einzelmaßnahme umgesetzt, die im Sanierungsfahrplan enthalten ist, erhöht sich der BEG-Zuschuss um 5 Prozentpunkte, also von 15 auf 20 Prozent (Stand September 2026). Bei einer Maßnahme über 40.000 Euro sind das 2.000 Euro zusätzlich – der Fahrplan trägt sich damit in aller Regel selbst. Der Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ohne Heizungstausch.
Nein. Der iSFP ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Verpflichtung. Er bleibt mehrere Jahre gültig, und Sie können einzelne Schritte umsetzen, wenn es finanziell passt. Genau darin liegt sein Nutzen für Vermieter: Die Reihenfolge steht fest, der Zeitpunkt bleibt Ihnen überlassen.
Den BAFA-Antrag für die Beratung stellen wir als gelisteter Energieeffizienz-Experte in Ihrem Namen – dafür ist die Listung Voraussetzung. Für die späteren Umsetzungsmaßnahmen begleiten wir den Antrag ebenfalls; die Antragstellung selbst muss dort vor Beauftragung des Handwerkers erfolgen.
Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 – die Grundlage für Wärmepumpenauslegung und hydraulischen Abgleich.
Zur HeizlastberechnungAuslegung im Bestand: Vorlauftemperatur, Heizflächen, Speicher und Schallschutz, bevor bestellt wird.
Zur WärmepumpenplanungBeratende Begleitung der Umsetzung, damit die Ausführung fachgerecht und damit förderfähig bleibt.
Zur BaubegleitungBedarfs- und Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude, mit Abgrenzung und Unterlagenliste.
Zum EnergieausweisBEG, KfW, BAFA, § 35c EStG und WIBank Hessen – welcher Weg für Ihr Objekt der wirtschaftlichste ist.
Zur FörderübersichtUmlagefähigkeit, Mieterkommunikation und Wirtschaftlichkeit als Teil der Planung, nicht als Nachgedanke.
Zur VermieterberatungWas bei mehreren Wohneinheiten, WEG-Strukturen und Zentralheizung anders läuft als beim Einfamilienhaus.
Zum MehrfamilienhausFür Neubau und Sanierung, einschließlich Wärmebrückenberechnung und sommerlichem Wärmeschutz.
Zum GEG-NachweisVolumenströme und Voreinstellwerte auf Grundlage der raumweisen Heizlast, mit Nachweis für die Förderung.
Zum hydraulischen AbgleichBüro, Produktion, Lager und Handel: zonenweise Bilanzierung nach DIN V 18599, Heizlast, Lüftungskonzept und Energieaudit.
Zu den NichtwohngebäudenBaujahr, Wohnfläche, Zahl der Wohneinheiten und die vorhandene Heizung genügen. Sie bekommen den Eigenanteil nach Förderung schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.