Energieberatung · iSFP

Individueller Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude

Der iSFP beantwortet die Frage, die vor jeder Sanierung steht: Was zuerst, was danach – und was rechnet sich überhaupt. Er legt die Reihenfolge fest, ohne Sie auf einen Zeitpunkt festzulegen, und hebt den BEG-Zuschuss für jede daraus umgesetzte Maßnahme um 5 Prozentpunkte.

  • Erstellt von einem in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteten Ingenieurbüro
  • BAFA-Förderung der Beratung: 50 % der förderfähigen Kosten
  • Für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
Dämmarbeiten an einem Bestandsgebäude im Rahmen einer schrittweisen Sanierung
Was Sie am Ende erhalten

Ein Fahrplan, mit dem sich arbeiten lässt

Der iSFP ist ein standardisiertes Dokument des Bundes – aber das, was darin steht, ist Ingenieurarbeit an Ihrem Gebäude. Sie bekommen drei Teile, die aufeinander aufbauen.

Ist-Aufnahme

Gebäudehülle und Anlagentechnik im heutigen Zustand, mit Energiebilanz, den größten Verlustquellen und einer Einordnung, wo Ihr Gebäude im Vergleich steht.

Maßnahmenpakete in Reihenfolge

Jeder Schritt mit Kostenschätzung, Einsparung, Förderhöhe und Auswirkung auf den Effizienzhausstandard – so aufeinander abgestimmt, dass kein Schritt den nächsten entwertet.

Umsetzungshilfe

Die vom BAFA vorgesehenen Umsetzungshilfen je Maßnahme, die Sie dem Handwerker mitgeben können – und die den iSFP-Bonus auslösen.

Zwei Wege, ein Dokument: Der Fahrplan bildet wahlweise die Schritt-für-Schritt-Sanierung über mehrere Jahre ab oder die Gesamtsanierung zum Effizienzhaus in einem Zug. Welcher Weg für Ihr Objekt sinnvoll ist, hängt an Liquidität, Vermietungssituation und dem Zustand der Heizung – das klären wir vorher, nicht im Bericht.

Kosten und Förderung

Was der Fahrplan kostet – und was er zurückholt

Die Beratung selbst wird gefördert, und die Maßnahmen daraus werden höher gefördert. Beides zusammen macht den iSFP in den meisten Fällen zu einem Nullsummenspiel oder besser.

Gebäudetyp BAFA-Zuschuss zur Beratung Maximaler Zuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus 50 % der förderfähigen Kosten 650 €
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten 50 % der förderfähigen Kosten 850 €
Zusätzlich: Erläuterung in Eigentümerversammlung oder Beirat 100 % der förderfähigen Kosten 500 €

Stand: September 2026. Maßgeblich ist stets die aktuelle Richtlinie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Energieberatung für Wohngebäude beim BAFA.

Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr

Setzen Sie eine Maßnahme um, die im Fahrplan steht, steigt der BEG-Zuschuss für diese Maßnahme von 15 auf 20 Prozent. Bei einer Fassadendämmung über 40.000 Euro sind das 2.000 Euro zusätzlich – deutlich mehr, als der Eigenanteil am Fahrplan beträgt.

Gilt für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, nicht für den Heizungstausch. Stand: September 2026.

Was Sie tatsächlich zahlen

Wir nennen Ihnen vor der Beauftragung den Eigenanteil nach Abzug der Förderung schriftlich – aufgeschlüsselt nach Honorar, Zuschuss und verbleibendem Betrag. Keine Positionen, die erst auf der Rechnung auftauchen.

Den BAFA-Antrag für die Beratung stellen wir in Ihrem Namen; die Listung in der Expertenliste ist dafür Voraussetzung. Unsere Listungen

Ablauf und Dauer

In vier Schritten zum Fahrplan

Von der Anfrage bis zum fertigen Bericht vergehen in der Regel drei bis sechs Wochen, bei Mehrfamilienhäusern sechs bis acht.

Erstgespräch

Baujahr, Größe, Heizung, Anlass. Danach wissen Sie, ob ein iSFP das richtige Instrument ist und was Ihr Eigenanteil sein wird. Kostenfrei und unverbindlich.

Förderantrag und Ortstermin

Wir stellen den BAFA-Antrag und nehmen das Gebäude auf: Bauteile, Anlagentechnik, Verbrauch. Zwei bis vier Stunden vor Ort, je nach Größe.

Bilanzierung und Varianten

Energetische Berechnung des Ist-Zustands, dann die Maßnahmenpakete mit Kosten, Einsparung und Förderung – in der Reihenfolge, die technisch aufgeht.

Übergabe im Gespräch

Der Bericht wird nicht zugeschickt, sondern besprochen. Danach wissen Sie, welcher Schritt als nächster ansteht und was er kostet.

Für wen

Besonders sinnvoll bei vermieteten Objekten

Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus ist die Frage vor allem, was man sich leisten will. Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus kommen die Umlagefähigkeit, die Mieterkommunikation und der Zeitpunkt der Mieterhöhung hinzu – und damit Gründe, die Reihenfolge nicht dem Zufall zu überlassen.

  • Planbare Investitionsschritte über mehrere Jahre statt einer großen Maßnahme
  • Belastbare Grundlage für die Ankündigung nach § 559 BGB
  • Argument gegenüber Mietern: die Maßnahme folgt einem geförderten Plan, nicht einer Laune
  • Höherer Zuschuss auf jede Maßnahme aus dem Fahrplan

Was sich von den Kosten umlegen lässt, steht unter Umlagen & Abschreibungen. Für Mehrfamilienhäuser haben wir die Besonderheiten auf einer eigenen Seite zusammengefasst.

Mehrfamilienhaus im Bestand als typisches Objekt für einen Sanierungsfahrplan
Häufige Fragen

Kosten, Dauer, Unterlagen, Förderung

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Das Honorar richtet sich nach Gebäudegröße, Zahl der Wohneinheiten und Umfang der vorhandenen Unterlagen. Entscheidend für Sie ist der Betrag nach Förderung: Das BAFA übernimmt im Modul Energieberatung für Wohngebäude 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auf 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten (Stand September 2026). Wir nennen Ihnen den Eigenanteil vor der Beauftragung schriftlich, nicht erst mit der Rechnung.

Wie lange dauert die Erstellung?

Von der Beauftragung bis zum fertigen Fahrplan vergehen in der Regel drei bis sechs Wochen. Der Ortstermin dauert je nach Gebäudegröße zwei bis vier Stunden, die Auswertung und Berichterstellung nehmen den größeren Teil der Zeit in Anspruch. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Nutzungseinheiten planen Sie besser sechs bis acht Wochen ein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ideal sind Baupläne mit Grundrissen und Schnitten, Angaben zu Baujahr und bisherigen Sanierungen, die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und Datenblätter der Heizungsanlage. Fehlt etwas davon, ist das kein Ausschlussgrund: Wir nehmen die fehlenden Angaben beim Ortstermin auf. Ohne jede Unterlage steigt allerdings der Aufwand.

Was ist der iSFP-Bonus und wie viel bringt er?

Wird eine Einzelmaßnahme umgesetzt, die im Sanierungsfahrplan enthalten ist, erhöht sich der BEG-Zuschuss um 5 Prozentpunkte, also von 15 auf 20 Prozent (Stand September 2026). Bei einer Maßnahme über 40.000 Euro sind das 2.000 Euro zusätzlich – der Fahrplan trägt sich damit in aller Regel selbst. Der Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ohne Heizungstausch.

Muss ich die Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen?

Nein. Der iSFP ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Verpflichtung. Er bleibt mehrere Jahre gültig, und Sie können einzelne Schritte umsetzen, wenn es finanziell passt. Genau darin liegt sein Nutzen für Vermieter: Die Reihenfolge steht fest, der Zeitpunkt bleibt Ihnen überlassen.

Wer stellt den Förderantrag?

Den BAFA-Antrag für die Beratung stellen wir als gelisteter Energieeffizienz-Experte in Ihrem Namen – dafür ist die Listung Voraussetzung. Für die späteren Umsetzungsmaßnahmen begleiten wir den Antrag ebenfalls; die Antragstellung selbst muss dort vor Beauftragung des Handwerkers erfolgen.

Weitere Antworten rund um Energieberatung, GEG-Pflichten und Förderhöhen finden Sie in den häufigen Fragen.

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