FAQ – Energieberatung durch K&S Energy GmbH
(Stand 2025 – Quellen: KfW / BAFA / dena)
Als gelistete Energieeffizienz-Experten der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH, www.dena.de) sind wir berechtigt, Sanierungen und Förderanträge nach aktuellen KfW- und BAFA-Richtlinien fachlich zu begleiten. Die Listung garantiert geprüfte Qualifikation, regelmäßige Weiterbildung und hohe Qualitätsstandards. Für Eigentümer heißt das: Technisch fundierte, unabhängige und förderkonforme Beratung – mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit.
K&S Energy ist eingetragen für Energieberatung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (DIN V 18599), für BEG-Sanierung als Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude sowie für Einzelmaßnahmen, für Klimafreundlichen Neubau inklusive Lebenszyklusanalyse und für Energieaudits nach DIN EN 16247. Die vollständige Aufstellung steht auf der Seite Über uns.
Für die Aufnahme in die Expertenliste sind Grundqualifikation, Praxiserfahrung und kontinuierliche Weiterbildung nachzuweisen. Für Wohn- und Nichtwohngebäude gelten unterschiedliche Kriterien. Wir bei K&S Energy erfüllen diese vollumfänglich (Maschinenbauingenieure, >20 Jahre Industrieerfahrung, tiefes Systemverständnis, gültige Zertifikate und Nachweise über entsprechende Kurse&Prüfungen).
Wir sind die Schnittstelle zwischen Eigentümer, Handwerk und Fördermittel: Bestandsaufnahme, Sanierungskonzept, Förderprozess (Antrag bis Abschluss). Ziel: Energetisch sinnvoll und betriebswirtschaftlich belastbar – damit Investitionen sich rechnen.
Wir begleiten die zentralen Bundesprogramme: BEG EM (Einzelmaßnahmen, z. B. Aussenwanddämmung, Fenster, Heizung, Lüftung, Wärmepumpen, etc.), BEG WG/NWG (Sanierung/Neubau zum Effizienzhaus) sowie BAFA-Energieberatung. Wir erstellen technische Nachweise und übernehmen die Kommunikation mit KfW/BAFA.
Um in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgenommen zu werden, wird die Qualifikation über Nachweise, Referenzen und Fortbildungen geprüft. Nur wer die Anforderungen erfüllt, wird für KfW/BAFA-Programme zugelassen. Auch ist eine Erneuerung der Qualifikation alle 3 Jahre vorgesehen, um fortwährende Qualität der Beratung zu gewährleisten. Damit sind Sie förderrechtlich auf der sicheren Seite.
Wir analysieren im Detail die Gebäudehülle, die Anlagentechnik und erstellen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen verschiedener energetischer Option. Daraufhin wird ein maßgeschneiderter Sanierungsfahrplan erstellt (inkl. Amortisationsrechnung). Das liefert belastbare Entscheidungsgrundlagen – vom Einfamilienhaus bis zum Wohnkomplex.
Förderung gibt es nur bei Einhaltung von Mindeststandards (BEG/GEG). Wir klären, was bei Dämmung, Fenstern, Heiztechnik oder Lüftung konkret gilt – sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll.
Die Förderfähigkeit hängt vom Gebäudetyp, Baujahr und den geplanten Maßnahmen ab. Wir prüfen dies eingehend und transparent und zeigen passende Zuschüsse/Kredite (BAFA/KfW) und Kombinationsmöglichkeiten auf.
Die Kosten hängen vom Objekt/Umfang ab. In der Regel übernimmt das BAFA ca. 50 % der Beratungskosten (abhängig von Typ/Umfang). Wir kalkulieren die Kosten transparent; ein individuelles Angebot ist kostenfrei.
Der Energieausweis zeigt den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und die Entwicklung nach der Sanierung. Wir erstellen/aktualisieren diesen im Rahmen der Beratung und Förderbegleitung – mit Mehrwert für Vermietung/Verkauf.
Typische Verzögerungen: falscher Antragszeitpunkt, unvollständige Unterlagen, technische Fehler. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung und prüfen alle Voraussetzungen im Vorfeld, um einen verzögerungsfreien Ablauf zu gewährleisten.
Ja. Häufig sind BAFA-Zuschüsse mit KfW-Krediten und regionalen Programmen kombinierbar – innerhalb der Fördergrenzen und ohne Doppelförderung. Um eine optimale Förderung zu erhalten, helfen wir Ihnen durch den "Förder-Dschungel" zu kommen.
Phasen: Analyse/Bestandsaufnahme → Sanierungskonzept → Förderantrag vor Baubeginn → Begleitung der Umsetzung → Abschlussnachweis (BnD). Wir übernehmen die fachliche Führung und Kommunikation mit Behörden/Banken.
Zu jeder Maßnahme gehören technische Nachweise, Rechnungen und Fachunternehmererklärungen – inkl. Bestätigung nach Durchführung (BnD). Wir stellen Vollständigkeit und formale Korrektheit sicher.
Wand-, Dach-, Kellerdeckendämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke, Fenster&Türen, Wärmebrückenminimierung u. a. Wir priorisieren Bauteile mit größtem energetischen Einsparpotenzial und prüfen, ob die Einzelmaßnahme oder eine Gesamtsanierung wirtschaftlicher ist.
Ein Effizienzhaus erreicht definierte energetische Standards im Vergleich zu einem standardisiertem Referenzgebäude (z.B. 40/55/70). Je niedriger die Zahl, desto geringer der Primärenergiebedarf und desto höher die Förderung. Wir ermitteln den wirtschaftlich- und technisch sinnvollen Standard und planen die Maßnahmen.
Das GEG legt Mindeststandards für Bauteile und Anlagentechnik fest. Wir prüfen Grenz-/U-Werte (U-Wert= Kennzahl für Wärmeleitfähigkeit) je Maßnahme und mögliche Ausnahmen/Abstufungen.
Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung, Heizung) können schrittweise zu einem Effizienzhaus ausgebaut werden. Wir entwickeln einen Sanierungsfahrplan, der zeitlich/finanziell passt – bei voller Förderfähigkeit.
Nach GEG besteht u. a. eine Austauschpflicht für alte Öl- und Gaskessel (etwa Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre). Die Grundförderung für den Heizungstausch liegt bei 30 %; dazu kommen der Klimageschwindigkeits- und der Einkommensbonus. Der Effizienzbonus ist zum 21. Juli 2026 entfallen, und die Bonussätze werden seitdem halbjährlich abgeschmolzen – maßgeblich ist der Satz am Tag der Antragstellung. Wir prüfen Austauschpflicht, geeignete Technik und die im konkreten Fall erreichbare Förderhöhe.
Aktuelle Sätze: Heizungsförderung 458 bei der KfW · unser Förderrechner