Energieberatung · Heizlast

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Wie viel Leistung braucht das Gebäude wirklich – und welcher Raum treibt den Wert? Die raumweise Heizlast beantwortet beides und ist die Grundlage für jede Wärmepumpenauslegung, die aufgehen soll.

  • Wir bieten die Heizlastberechnung als eigenständige Leistung an – auch ohne weiteren Beratungsauftrag
  • Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, im Bestand wie im Neubau
  • Raumweise nach DIN EN 12831, mit Heizflächenabgleich und Auslegungsvorschlag
Heizungsanlage und Zähler in einem Bestandsgebäude
Warum es darauf ankommt

Der häufigste Fehler ist die zu große Anlage

Die alte Ölheizung hatte 24 kW, also nimmt man eine Wärmepumpe mit 16 kW – sicher ist sicher. Tatsächlich braucht das Gebäude nach der Sanierung vielleicht neun. Die zu große Wärmepumpe taktet, verschleißt schneller, arbeitet mit schlechterer Jahresarbeitszahl und kostet in Anschaffung wie Betrieb mehr als die passende.

Der umgekehrte Fehler kommt seltener vor, ist aber unangenehmer: Ein einzelner Raum mit großer Fensterfläche und Außenecke zieht die nötige Vorlauftemperatur nach oben, und weil niemand das vorher gerechnet hat, wird das ganze Gebäude wärmer gefahren als nötig.

  • Richtige Anlagengröße statt Sicherheitszuschlag auf den Sicherheitszuschlag
  • Heizflächen im Blick – welcher Heizkörper bei 45 °C Vorlauf nicht mehr reicht
  • Grundlage für den hydraulischen Abgleich – Volumenströme statt Erfahrungswerte
  • Belastbare Betriebskosten – die Prognose steht auf Rechnung, nicht auf Schätzung
Leistungsumfang

Was in der Berechnung steckt

Raumweise Norm-Heizlast

Transmissions- und Lüftungswärmeverluste je Raum nach DIN EN 12831, mit den Norm-Außentemperaturen des Standorts und den tatsächlichen Bauteilaufbauten.

Heizflächenabgleich

Gegenüberstellung von erforderlicher und vorhandener Heizleistung je Raum bei der geplanten Vorlauftemperatur – daraus ergibt sich, welche Heizkörper zu tauschen sind.

Auslegungsvorschlag

Empfohlene Erzeugerleistung mit der zugehörigen Vorlauftemperatur, herstellerneutral. Wir nennen den Leistungsbereich, nicht ein Fabrikat.

Grundlage für den Abgleich

Die raumweisen Werte in einer Form, mit der Ihr Heizungsbauer den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen kann.

Auch für Nichtwohngebäude

Die Heizlastberechnung bieten wir ausdrücklich auch für Gewerbe-, Produktions- und Lagergebäude an. Dort kommen Randbedingungen hinzu, die im Wohnbau keine Rolle spielen: hohe Räume mit Temperaturschichtung, Tore mit erheblichen Lüftungsverlusten, innere Wärmequellen aus Maschinen und Beleuchtung sowie stark unterschiedliche Solltemperaturen je Bereich. Zur Energieberatung für Nichtwohngebäude

Abgrenzung: Wir rechnen und beraten. Die Ausführung – Heizkörpertausch, Einstellung der Ventile, Inbetriebnahme – übernimmt Ihr Heizungsbauer. Wir liefern ihm die Zahlen, mit denen er arbeiten kann, und prüfen auf Wunsch im Rahmen der Baubegleitung, ob das Ergebnis zur Berechnung passt.

Ablauf

Von den Unterlagen zum Ergebnis

Unterlagen sichten

Grundrisse, Baujahr, bekannte Sanierungen, Heizflächenliste. Wir sagen Ihnen, was fehlt und ob es sich vor Ort aufnehmen lässt.

Aufnahme

Wo Unterlagen fehlen, messen wir auf: Bauteilaufbauten, Fensterqualität, Heizkörpermaße. Angenommene Werte werden als solche gekennzeichnet.

Berechnung

Raumweise Bilanzierung, Heizflächenabgleich und Auslegungsvorschlag für die geplante Vorlauftemperatur.

Besprechung

Ergebnis, Konsequenzen und die Frage, welche Heizkörper wirklich getauscht werden müssen und welche nicht.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorher wissen wollen

Wofür brauche ich eine Heizlastberechnung?

Für jede Entscheidung, bei der die Leistung der Heizung eine Rolle spielt: die Auslegung einer Wärmepumpe, die Frage, ob die vorhandenen Heizkörper bei niedrigerer Vorlauftemperatur noch ausreichen, und der hydraulische Abgleich. Ohne sie wird geschätzt – und in der Praxis fast immer zu groß geschätzt.

Was ist der Unterschied zur überschlägigen Berechnung?

Die überschlägige Heizlast liefert einen Wert für das ganze Gebäude, meist aus Wohnfläche und Baualtersklasse. Die raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 ermittelt für jeden Raum einzeln, wie viel Leistung er braucht. Erst damit lässt sich sagen, welcher Heizkörper zu klein ist und wie der Volumenstrom je Strang eingestellt werden muss.

Welche Unterlagen brauchen Sie dafür?

Grundrisse mit Maßen, Angaben zu den Bauteilaufbauten oder zumindest zum Baujahr und zu erfolgten Sanierungen, eine Liste der vorhandenen Heizflächen mit Typ und Baumaß sowie Angaben zur Heizungsanlage. Wo Aufbauten unbekannt sind, arbeiten wir mit den Kennwerten der Baualtersklasse und weisen das im Bericht aus.

Wie lange dauert das?

Bei einem Einfamilienhaus mit vorhandenen Plänen rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen ab Vorliegen der Unterlagen. Bei Mehrfamilienhäusern hängt es an der Zahl der Wohnungen und daran, wie viele davon für die Aufnahme zugänglich sind.

Ist die Heizlastberechnung förderfähig?

Als eigenständige Leistung in der Regel nicht. Sie ist jedoch Bestandteil der Fachplanung und Baubegleitung, die im Rahmen der BEG bezuschusst wird, und sie ist bei der Heizungsförderung faktisch Voraussetzung für eine belastbare Auslegung. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, in welchem Rahmen sie bei Ihrem Vorhaben mitgefördert werden kann.

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