Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, ausgestellt von einem Ingenieurbüro, das das Gebäude tatsächlich angesehen hat. Für Verkauf, Vermietung und als Ausgangspunkt, wenn ohnehin eine Sanierung ansteht.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Beide sind zehn Jahre gültig und beide erfüllen die Vorlagepflicht. Sie sagen aber Unterschiedliches aus – und in einigen Fällen haben Sie gar keine Wahl.
| Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | Berechnung des Gebäudes: Bauteile, Anlagentechnik, Normklima | Gemessener Verbrauch der letzten drei Jahre, witterungsbereinigt |
| Aussage über | die energetische Qualität des Gebäudes | das Verhalten der bisherigen Nutzer |
| Unabhängig vom Nutzer | ja | nein |
| Aufwand | höher, Aufnahme des Gebäudes erforderlich | geringer, Abrechnungen genügen meist |
| Als Sanierungsgrundlage | geeignet | nur eingeschränkt |
Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist: bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde – es sei denn, das Gebäude erreicht mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977, etwa durch spätere Sanierungen. Ebenso beim Neubau. In allen anderen Fällen dürfen Sie wählen. Stand: September 2026, maßgeblich ist das Gebäudeenergiegesetz in der jeweils geltenden Fassung.
Was wir brauchen und wie lange es dauert
Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre, Angaben zu Leerständen und zur Wohnfläche. Bei vollständigen Unterlagen wenige Arbeitstage.
Für den Bedarfsausweis: zusätzlich Baupläne mit Grundrissen und Schnitten, Baujahr, bekannte Bauteilaufbauten, bisherige Sanierungen und die Daten der Heizungsanlage. Ein bis drei Wochen, je nachdem, wie viel vor Ort aufzunehmen ist.
- Aufnahme vor Ort, wo Unterlagen fehlen – statt Schätzwerte aus einer Eingabemaske
- Angenommene Werte werden im Ausweis als solche gekennzeichnet
- Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik wird von uns beantragt
- Übergabe digital und auf Wunsch als Ausdruck für die Besichtigungsmappe
Wenn ohnehin saniert wird, ist der Ausweis nicht das richtige Werkzeug
Der Energieausweis erfüllt eine gesetzliche Pflicht. Er enthält Modernisierungsempfehlungen, aber sie sind knapp und ersetzen keine Planung. Wer verkauft oder vermietet, braucht genau das und nicht mehr.
Wer dagegen ohnehin über eine Sanierung nachdenkt, bekommt für sein Geld mit dem individuellen Sanierungsfahrplan deutlich mehr: die Reihenfolge der Maßnahmen mit Kosten, Einsparung und Förderung – und die Beratung selbst ist gefördert, während der Energieausweis es nicht ist. Sagen wir Ihnen lieber vorher als nachher.
Pflichtfälle, Unterlagen, Gültigkeit
Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?
Wo Sie die Wahl haben, entscheidet der Zweck. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und schneller, bildet aber das Heizverhalten der bisherigen Bewohner ab, nicht die Qualität des Gebäudes. Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude durch und ist damit die belastbare Grundlage, wenn ohnehin eine Sanierung ansteht. Für ein Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern nicht mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wird.
Wann brauche ich überhaupt einen Energieausweis?
Beim Verkauf, bei der Neuvermietung und bei der Verpachtung – spätestens zur Besichtigung muss er unaufgefordert vorgelegt werden. Außerdem bei Neubau und bei größeren Sanierungen. In Immobilienanzeigen müssen zudem bestimmte Kennwerte daraus genannt werden; fehlen sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für den Verbrauchsausweis die Heizkostenabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre sowie Angaben zu Leerständen und zur Wohnfläche. Für den Bedarfsausweis zusätzlich Baupläne mit Grundrissen und Schnitten, Angaben zu Baujahr, Bauteilaufbauten und bisherigen Sanierungen sowie Daten der Heizungsanlage. Wo Unterlagen fehlen, nehmen wir vor Ort auf.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Ein Verbrauchsausweis ist bei vollständigen Abrechnungen in wenigen Arbeitstagen fertig. Ein Bedarfsausweis braucht ein bis drei Wochen, je nachdem, wie viel vor Ort aufgenommen werden muss. Beide sind zehn Jahre gültig.
Reicht ein Online-Ausweis für 30 Euro?
Für einen Verbrauchsausweis in einfachen Fällen kann das formal genügen. Beim Bedarfsausweis ist Vorsicht geboten: Er verlangt eine Aufnahme des Gebäudes, und ein Ausweis, der allein aus online eingegebenen Schätzwerten entsteht, ist im Streitfall angreifbar. Das GEG verlangt zudem, dass die Daten zutreffend sind und der Aussteller sich von ihrer Richtigkeit überzeugt.
Enthält der Ausweis auch Empfehlungen?
Ja, das GEG sieht Modernisierungsempfehlungen vor. Sie sind allerdings knapp gehalten und ersetzen keine Planung. Wenn ohnehin eine Sanierung ansteht, ist der individuelle Sanierungsfahrplan das passendere Instrument – er ist gefördert und liefert die Reihenfolge samt Kosten und Einsparung.
Das könnte dazugehören
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
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Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 – die Grundlage für Wärmepumpenauslegung und hydraulischen Abgleich.
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Nennen Sie uns Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche und den Anlass – Verkauf, Vermietung oder Sanierung. Wir sagen Ihnen, welcher Ausweis in Ihrem Fall zulässig und welcher sinnvoll ist.