Energieberatung · Nichtwohngebäude

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Büro, Produktion, Lager, Handel und gemischt genutzte Objekte: zonenweise Bilanzierung nach DIN V 18599, Heizlastberechnung, Lüftungskonzept und die Begleitung der BEG-Förderung – aus einem Ingenieurbüro, das aus der Industrie kommt.

Gewerblich genutztes Gebäude als Gegenstand einer energetischen Bilanzierung
Der Unterschied

Ein Nichtwohngebäude ist kein großes Wohnhaus

Beim Wohngebäude ist die Nutzung im Wesentlichen überall gleich: geheizt wird auf zwanzig Grad, Warmwasser wird gebraucht, Licht spielt energetisch kaum eine Rolle. Beim Nichtwohngebäude gilt nichts davon zwangsläufig. Ein Serverraum muss gekühlt werden, während nebenan geheizt wird. Eine Halle mit acht Metern Höhe hat unter dem Dach eine ganz andere Temperatur als in Arbeitshöhe. Ein Verkaufsraum verbraucht für Beleuchtung möglicherweise mehr als für Wärme.

Deshalb wird zonenweise bilanziert: Jeder Bereich bekommt sein Nutzungsprofil mit eigenen Solltemperaturen, Betriebszeiten, Luftwechselraten und Beleuchtungsanforderungen. Erst diese Auflösung zeigt, wo die Energie tatsächlich hingeht – und die Antwort ist regelmäßig eine andere als die erwartete.

Wir kommen aus der Industrie. Prozesswärme, Druckluft, Abwärmenutzung und die Frage, was eine Maschine als innere Last in den Raum einträgt, sind für uns keine Fremdworte – das ist der Grund, warum wir diese Gebäudeklasse überhaupt anbieten. Mehr über uns

Leistungsumfang

Was wir für Nichtwohngebäude übernehmen

Die Leistungen lassen sich einzeln beauftragen oder als Paket. Für die BEG-Förderung ist die Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes Voraussetzung – für Nichtwohngebäude sind wir eingetragen.

Bilanzierung nach DIN V 18599

Zonenweise Energiebilanz mit Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Trinkwarmwasser – als Nachweis, als Ausgangspunkt für die Sanierungsplanung oder als Grundlage der Förderung.

Heizlastberechnung

Bieten wir ausdrücklich an, auch eigenständig: raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, einschließlich hoher Räume mit Temperaturschichtung, Torverlusten und inneren Wärmequellen aus Maschinen und Beleuchtung.

Zur Heizlastberechnung

Lüftungskonzept

Lüftungskonzepte für Wohnen und für Gewerbe, mit den Anforderungen an Luftwechsel, Feuchteschutz und Wärmerückgewinnung – abgestimmt auf die Nutzung je Zone.

Anlagentechnik und Heizungsauslegung

Auslegung der Erzeugerleistung, Heizflächen, Speicher und Trinkwarmwasserbereitung – herstellerneutral, mit den Randbedingungen, unter denen die Anlage später wirklich läuft.

Energieaudit nach DIN EN 16247

Für Unternehmen mit Auditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz: systematische Erfassung der Energieströme mit bewerteten Einsparmaßnahmen.

BEG-Förderung Nichtwohngebäude

Effizienzgebäude-Stufen und Einzelmaßnahmen – bei Nichtwohngebäuden einschließlich Beleuchtung, Sonnenschutz sowie Kälte- und Klimatechnik. Antrag, Nachweis und Bestätigung nach Durchführung.

Zur Förderübersicht

Arbeitsgrundlage: Wir arbeiten mit einem dreidimensionalen Gebäudemodell, aus dem sich Bilanzierung, Heizlast und Lüftungskonzept konsistent ableiten lassen. Der Vorteil für Sie: Geometrie wird einmal erfasst und nicht für jede Berechnung neu – und eine spätere Variante lässt sich rechnen, ohne wieder bei null anzufangen. Dieselbe Modellierungsleistung bieten wir übrigens auch anderen Energieberatern als Zuarbeit an, siehe CAD-Service.

Gebäudetypen

Womit wir typischerweise arbeiten

  • Bürogebäude – Zonierung, Kühllast, Beleuchtung und die Frage, was die Lüftung tatsächlich kostet
  • Produktion und Werkstatt – hohe Räume, Tore, innere Lasten, Abwärme aus Prozessen
  • Lager und Logistik – Temperaturhaltung bei großem Volumen und häufigen Toröffnungen
  • Handel und Verkaufsräume – Beleuchtung als relevanter Verbrauchsposten, Kälteanlagen als Abwärmequelle
  • Gemischt genutzte Gebäude – Wohn- und Geschäftshaus, Betrieb mit Wohnung, Büro über Ladenlokal

Bei gemischter Nutzung ist die erste und wichtigste Frage, wo die Grenze zwischen Wohn- und Nichtwohngebäudeteil verläuft. Davon hängen das Berechnungsverfahren, der Förderzweig und die Nachweispflichten ab. Wir klären das zu Beginn.

Produktionsumfeld als typisches Nichtwohngebäude in der energetischen Betrachtung
Voraussetzung für Förderung

Gelistet für Nichtwohngebäude

Die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes unterscheidet nach Förderart und Gebäudeklasse. Wer für Wohngebäude gelistet ist, ist es nicht automatisch auch für Nichtwohngebäude – ein Punkt, der bei der Auswahl des Beraters regelmäßig übersehen wird und die Förderung im Nachhinein gefährdet.

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
  • BEG Nichtwohngebäude: Effizienzgebäude (KfW)
  • BEG Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung, Fenster und Türen, Sonnenschutz, Wärme, Kälte und Klima, Beleuchtung
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse
  • Energieaudit nach DIN 16247

Alle Listungen im Überblick

Häufige Fragen

Verfahren, Pflichten und Förderung

Was ist der Unterschied zwischen DIN V 18599 und der Wohngebäudeberechnung?

Nichtwohngebäude werden zonenweise bilanziert. Ein Bürogebäude mit Serverraum, Kantine, Lager und Besprechungsbereichen hat je Zone eigene Nutzungsprofile, eigene Anforderungen an Temperatur, Beleuchtung und Luftwechsel – und damit eigene Energiebilanzen. Die DIN V 18599 bildet zusätzlich Beleuchtung, Kühlung und Lüftung ab, die beim Wohngebäude meist keine Rolle spielen. Das ist deutlich aufwendiger, aber ohne diese Auflösung sind Aussagen zu Einsparpotenzialen wertlos.

Bieten Sie die Heizlastberechnung auch für Nichtwohngebäude an?

Ja, ausdrücklich. Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist bei uns eine eigenständig beauftragbare Leistung – für Wohngebäude wie für Nichtwohngebäude. Bei Gewerbe- und Produktionsgebäuden kommen dabei Randbedingungen hinzu, die es im Wohnbau nicht gibt: hohe Räume mit Temperaturschichtung, Tore mit erheblichen Lüftungsverlusten, innere Wärmequellen aus Maschinen und Beleuchtung sowie stark unterschiedliche Solltemperaturen je Bereich.

Wann ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247 Pflicht?

Für Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition sind, sieht das Energiedienstleistungsgesetz ein wiederkehrendes Energieaudit vor. Alternativ kann ein zertifiziertes Energiemanagementsystem geführt werden. Wir sind für das Energieaudit nach DIN 16247 gelistet und sagen Ihnen im Erstgespräch, ob und ab wann die Pflicht Sie trifft – die Schwellenwerte haben sich zuletzt mehrfach bewegt.

Welche Förderung gibt es für Nichtwohngebäude?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kennt einen eigenen Zweig für Nichtwohngebäude mit den Effizienzgebäude-Stufen sowie Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik – bei Nichtwohngebäuden ausdrücklich einschließlich Beleuchtung, Sonnenschutz sowie Kälte- und Klimatechnik. Für die Antragstellung ist ein für Nichtwohngebäude gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Genau dafür sind wir eingetragen.

Beraten Sie auch, wenn das Gebäude gemischt genutzt wird?

Ja, und das ist häufiger der Fall, als man denkt: das Wohn- und Geschäftshaus, der Handwerksbetrieb mit Betriebsleiterwohnung, das Bürogebäude mit vermieteten Wohnungen im Obergeschoss. Ob und wo die Grenze zwischen Wohn- und Nichtwohngebäudeteil zu ziehen ist, entscheidet über das anzuwendende Verfahren und über die Förderfähigkeit. Diese Abgrenzung klären wir zu Beginn, nicht am Ende.

Angaben mit Stand September 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien und Normfassungen.

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