Bilanzierung nach DIN V 18599
Zonenweise Energiebilanz mit Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Trinkwarmwasser – als Nachweis, als Ausgangspunkt für die Sanierungsplanung oder als Grundlage der Förderung.
Büro, Produktion, Lager, Handel und gemischt genutzte Objekte: zonenweise Bilanzierung nach DIN V 18599, Heizlastberechnung, Lüftungskonzept und die Begleitung der BEG-Förderung – aus einem Ingenieurbüro, das aus der Industrie kommt.
Beim Wohngebäude ist die Nutzung im Wesentlichen überall gleich: geheizt wird auf zwanzig Grad, Warmwasser wird gebraucht, Licht spielt energetisch kaum eine Rolle. Beim Nichtwohngebäude gilt nichts davon zwangsläufig. Ein Serverraum muss gekühlt werden, während nebenan geheizt wird. Eine Halle mit acht Metern Höhe hat unter dem Dach eine ganz andere Temperatur als in Arbeitshöhe. Ein Verkaufsraum verbraucht für Beleuchtung möglicherweise mehr als für Wärme.
Deshalb wird zonenweise bilanziert: Jeder Bereich bekommt sein Nutzungsprofil mit eigenen Solltemperaturen, Betriebszeiten, Luftwechselraten und Beleuchtungsanforderungen. Erst diese Auflösung zeigt, wo die Energie tatsächlich hingeht – und die Antwort ist regelmäßig eine andere als die erwartete.
Wir kommen aus der Industrie. Prozesswärme, Druckluft, Abwärmenutzung und die Frage, was eine Maschine als innere Last in den Raum einträgt, sind für uns keine Fremdworte – das ist der Grund, warum wir diese Gebäudeklasse überhaupt anbieten. Mehr über uns
Die Leistungen lassen sich einzeln beauftragen oder als Paket. Für die BEG-Förderung ist die Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes Voraussetzung – für Nichtwohngebäude sind wir eingetragen.
Zonenweise Energiebilanz mit Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Trinkwarmwasser – als Nachweis, als Ausgangspunkt für die Sanierungsplanung oder als Grundlage der Förderung.
Bieten wir ausdrücklich an, auch eigenständig: raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, einschließlich hoher Räume mit Temperaturschichtung, Torverlusten und inneren Wärmequellen aus Maschinen und Beleuchtung.
Zur HeizlastberechnungLüftungskonzepte für Wohnen und für Gewerbe, mit den Anforderungen an Luftwechsel, Feuchteschutz und Wärmerückgewinnung – abgestimmt auf die Nutzung je Zone.
Auslegung der Erzeugerleistung, Heizflächen, Speicher und Trinkwarmwasserbereitung – herstellerneutral, mit den Randbedingungen, unter denen die Anlage später wirklich läuft.
Für Unternehmen mit Auditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz: systematische Erfassung der Energieströme mit bewerteten Einsparmaßnahmen.
Effizienzgebäude-Stufen und Einzelmaßnahmen – bei Nichtwohngebäuden einschließlich Beleuchtung, Sonnenschutz sowie Kälte- und Klimatechnik. Antrag, Nachweis und Bestätigung nach Durchführung.
Zur FörderübersichtArbeitsgrundlage: Wir arbeiten mit einem dreidimensionalen Gebäudemodell, aus dem sich Bilanzierung, Heizlast und Lüftungskonzept konsistent ableiten lassen. Der Vorteil für Sie: Geometrie wird einmal erfasst und nicht für jede Berechnung neu – und eine spätere Variante lässt sich rechnen, ohne wieder bei null anzufangen. Dieselbe Modellierungsleistung bieten wir übrigens auch anderen Energieberatern als Zuarbeit an, siehe CAD-Service.
Bei gemischter Nutzung ist die erste und wichtigste Frage, wo die Grenze zwischen Wohn- und Nichtwohngebäudeteil verläuft. Davon hängen das Berechnungsverfahren, der Förderzweig und die Nachweispflichten ab. Wir klären das zu Beginn.
Die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes unterscheidet nach Förderart und Gebäudeklasse. Wer für Wohngebäude gelistet ist, ist es nicht automatisch auch für Nichtwohngebäude – ein Punkt, der bei der Auswahl des Beraters regelmäßig übersehen wird und die Förderung im Nachhinein gefährdet.
Nichtwohngebäude werden zonenweise bilanziert. Ein Bürogebäude mit Serverraum, Kantine, Lager und Besprechungsbereichen hat je Zone eigene Nutzungsprofile, eigene Anforderungen an Temperatur, Beleuchtung und Luftwechsel – und damit eigene Energiebilanzen. Die DIN V 18599 bildet zusätzlich Beleuchtung, Kühlung und Lüftung ab, die beim Wohngebäude meist keine Rolle spielen. Das ist deutlich aufwendiger, aber ohne diese Auflösung sind Aussagen zu Einsparpotenzialen wertlos.
Ja, ausdrücklich. Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist bei uns eine eigenständig beauftragbare Leistung – für Wohngebäude wie für Nichtwohngebäude. Bei Gewerbe- und Produktionsgebäuden kommen dabei Randbedingungen hinzu, die es im Wohnbau nicht gibt: hohe Räume mit Temperaturschichtung, Tore mit erheblichen Lüftungsverlusten, innere Wärmequellen aus Maschinen und Beleuchtung sowie stark unterschiedliche Solltemperaturen je Bereich.
Für Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition sind, sieht das Energiedienstleistungsgesetz ein wiederkehrendes Energieaudit vor. Alternativ kann ein zertifiziertes Energiemanagementsystem geführt werden. Wir sind für das Energieaudit nach DIN 16247 gelistet und sagen Ihnen im Erstgespräch, ob und ab wann die Pflicht Sie trifft – die Schwellenwerte haben sich zuletzt mehrfach bewegt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kennt einen eigenen Zweig für Nichtwohngebäude mit den Effizienzgebäude-Stufen sowie Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik – bei Nichtwohngebäuden ausdrücklich einschließlich Beleuchtung, Sonnenschutz sowie Kälte- und Klimatechnik. Für die Antragstellung ist ein für Nichtwohngebäude gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Genau dafür sind wir eingetragen.
Ja, und das ist häufiger der Fall, als man denkt: das Wohn- und Geschäftshaus, der Handwerksbetrieb mit Betriebsleiterwohnung, das Bürogebäude mit vermieteten Wohnungen im Obergeschoss. Ob und wo die Grenze zwischen Wohn- und Nichtwohngebäudeteil zu ziehen ist, entscheidet über das anzuwendende Verfahren und über die Förderfähigkeit. Diese Abgrenzung klären wir zu Beginn, nicht am Ende.
Die Reihenfolge der Maßnahmen, gefördert vom BAFA – und 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss auf jede Maßnahme daraus.
Zum SanierungsfahrplanRaumweise Heizlast nach DIN EN 12831 – die Grundlage für Wärmepumpenauslegung und hydraulischen Abgleich.
Zur HeizlastberechnungAuslegung im Bestand: Vorlauftemperatur, Heizflächen, Speicher und Schallschutz, bevor bestellt wird.
Zur WärmepumpenplanungBeratende Begleitung der Umsetzung, damit die Ausführung fachgerecht und damit förderfähig bleibt.
Zur BaubegleitungBedarfs- und Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude, mit Abgrenzung und Unterlagenliste.
Zum EnergieausweisBEG, KfW, BAFA, § 35c EStG und WIBank Hessen – welcher Weg für Ihr Objekt der wirtschaftlichste ist.
Zur FörderübersichtUmlagefähigkeit, Mieterkommunikation und Wirtschaftlichkeit als Teil der Planung, nicht als Nachgedanke.
Zur VermieterberatungWas bei mehreren Wohneinheiten, WEG-Strukturen und Zentralheizung anders läuft als beim Einfamilienhaus.
Zum MehrfamilienhausFür Neubau und Sanierung, einschließlich Wärmebrückenberechnung und sommerlichem Wärmeschutz.
Zum GEG-NachweisVolumenströme und Voreinstellwerte auf Grundlage der raumweisen Heizlast, mit Nachweis für die Förderung.
Zum hydraulischen AbgleichNutzung, Baujahr, beheizte Fläche und die vorhandene Anlagentechnik genügen für eine erste Einschätzung – einschließlich der Frage, welcher Förderzweig für Ihr Objekt gilt und ob eine Auditpflicht besteht.