BEG-Einzelmaßnahmen (Zuschuss über das BAFA)
- 15 % Zuschuss auf Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz und Anlagentechnik ohne Heizung
- iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte – seit dem 21.07.2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € (eine Wohneinheit) und nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle
- Förderfähige Kosten: 30.000 € für die erste, 15.000 € für die 2.–6. und 8.000 € ab der 7. Wohneinheit – mit iSFP jeweils der doppelte Betrag
- Antrag vor der Beauftragung, nicht danach