§ 559 BGB – Modernisierungsumlage
- 8 % der aufgewendeten Kosten jährlich auf die Miete umlegbar
- Maximaler monatlicher Aufschlag: 3 €/m², bei einer Miete unter 7 €/m² sind es 2 €/m²
- Zulässig nur für energetische Modernisierung oder Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung
- Umsetzbar nach schriftlicher Ankündigung mit Frist