Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?
Verfahren A arbeitet mit überschlägig geschätzten Heizlasten, etwa aus Wohnfläche und Baualtersklasse. Verfahren B setzt eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 voraus und ist damit deutlich genauer. Für Förderzwecke wird regelmäßig Verfahren B verlangt, und für eine Wärmepumpe ist es ohnehin der einzige sinnvolle Weg – bei niedriger Vorlauftemperatur verzeiht das System keine groben Schätzungen.
Woran merke ich, dass der Abgleich fehlt?
An den klassischen Symptomen: Räume nahe der Heizung werden zu warm, weiter entfernte kaum warm; die Vorlauftemperatur wird nach oben gedreht, damit auch der letzte Heizkörper trägt; die Pumpe läuft auf hoher Stufe; einzelne Stränge rauschen. Die Anlage funktioniert dann zwar, aber sie verbraucht deutlich mehr, als sie müsste.
Bringt der Abgleich wirklich etwas?
Bei einer schlecht eingestellten Anlage ja, und zwar auf zwei Wegen: Die Vorlauftemperatur lässt sich absenken, und die Pumpe läuft auf niedrigerer Stufe. Bei einer Wärmepumpe wirkt die abgesenkte Vorlauftemperatur unmittelbar auf die Jahresarbeitszahl – hier ist der Abgleich keine Optimierung, sondern Voraussetzung dafür, dass die Anlage wirtschaftlich läuft.
Machen Sie die Einstellung an der Anlage selbst?
Nein. Wir liefern die Berechnung: raumweise Heizlast, erforderliche Volumenströme, Voreinstellwerte je Ventil und die empfohlene Pumpeneinstellung. Die Einstellung an der Anlage, der etwaige Tausch von Ventilen und die Inbetriebnahme sind Sache Ihres Heizungsbauers. Wir liefern ihm die Werte in einer Form, mit der er direkt arbeiten kann.
Ist der Abgleich förderfähig?
Der hydraulische Abgleich ist Bestandteil der Optimierung bestehender Heizungsanlagen und wird in diesem Rahmen im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst. Bei einer geförderten Heizungserneuerung ist er zudem Fördervoraussetzung. Die aktuellen Sätze nennen wir im Erstgespräch mit Stand und Quelle.