KfW-Förderkredite: Zinsen seit 30.10.2025 gestiegen

KfW-Förderkredite: Zinsen seit 30. Oktober 2025 gestiegen – was Eigentümer jetzt wissen sollten

KfW-Förderkredite – Zinserhöhung seit 30.10.2025: Überblick für Eigentümer

Seit dem 30. Oktober 2025 gelten bei der KfW Bank neue Zinssätze für mehrere wohnwirtschaftliche Förderprogramme. Die Anpassung betrifft insbesondere Kredite im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Trotz gestiegener Zinsen bleiben die Förderkonditionen attraktiv – vor allem für energetische Sanierungen, Modernisierungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Quelle: energie-fachberater.de – „Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinserhöhung für Förderkredite“

Betroffene Programme im Überblick

  • BEG Wohngebäude – Kredit (261)
  • Einzelmaßnahmen – Ergänzungskredit (358 / 359)
  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)
  • Wohneigentum für Familien (WEF, 300)
  • Klimafreundlicher Neubau (297 / 298 / 296)

Damit reagiert die KfW auf die aktuelle Zinsentwicklung am Kapitalmarkt – betont jedoch, dass die Förderkredite weiterhin unter den marktüblichen Konditionen liegen und eine wichtige Säule der bundesweiten Sanierungsförderung bleiben.

Warum sich KfW-Förderung weiterhin lohnt

  • Zinsvorteil trotz Erhöhung: Förderkredite bleiben subventioniert – bis zu 150.000 Euro Kredit im Programm 261, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
  • Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen: Bis zu 120.000 Euro zusätzlich im Programm 358 / 359, kombinierbar mit Zuschüssen von BAFA oder KfW.
  • Barrierefrei modernisieren: Bis zu 50.000 Euro Kredit im Programm 159 für barrierereduzierende Umbauten oder den Kauf bereits umgebauter Immobilien.
  • Familienförderung: Über das Programm 308 („Jung kauft Alt“) profitieren Familien beim Kauf und der Sanierung bestehender Gebäude mit vergünstigten Krediten.

Unsere Einordnung als Ingenieurbüro

Nach Einschätzung der K&S Energy GmbH ist die aktuelle Zinsentwicklung Teil eines umfassenderen Strukturwandels im Gebäudesektor. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten dabei zwei Aspekte besonders beachten:

  1. Pflichtmaßnahmen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    Beim Eigentümerwechsel gelten laut GEG bestimmte energetische Pflichten: Dazu zählen das Dämmen der obersten Geschossdecke sowie der Austausch älterer Heizungsanlagen, sofern diese die gesetzlichen Alters- oder Effizienzgrenzen überschreiten. Beide Maßnahmen können zugleich als Fördervoraussetzung dienen – sie eröffnen den Zugang zu zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen und ermöglichen es, gesetzliche Anforderungen wirtschaftlich umzusetzen.
  2. Förderlandschaft im regionalen Aktionsgebiet
    Neben den bundesweiten KfW-Programmen existiert in Hessen eine starke regionale Förderstruktur. Besonders hervorzuheben ist die WIBank, die Eigentümerinnen und Eigentümer über zinsverbilligte Kredite und Zusatzförderungen unterstützt. Ergänzend bieten zahlreiche Kommunen im Rhein-Main-Gebiet eigene Förderprogramme:
    • Frankfurt am Main: Modernisierungsprogramm mit Zuschüssen bis zu 35 % der förderfähigen Kosten bei energetischen Sanierungen [1]
    • Darmstadt: Förderprogramm Solarenergie & Energieeffizienz – Zuschüsse für PV-Anlagen und Gebäudesanierungen [2]
    • Hanau: Hanau grünt auf! – Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie energetischen Maßnahmen [3]

Unser Ansatz bei K&S Energy GmbH

Als Ingenieure betrachten wir die energetische Sanierung ganzheitlich. Wir begleiten Eigentümerinnen und Eigentümer von der technischen Analyse über die planerische Umsetzung bis hin zur Förder- und Finanzierungssichtung.

Zu unserem Leistungsverständnis gehört daher, dass wir neben der ingenieurtechnischen Planung ein vollständiges Sanierungskonzept entwickeln, das technische, energetische und fördertechnische Aspekte miteinander verbindet.

Dabei agieren wir nicht als Finanz- oder Anlageberater, sondern verstehen die Integration von Förder- und Finanzierungsoptionen als zentrale Säule einer modernen Energieberatung – insbesondere in einer zunehmend komplexen Förderlandschaft.

Unser Ziel: Technische Qualität, wirtschaftliche Machbarkeit und nachhaltige Förderung optimal zu vereinen.


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