AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der K&S Energy GmbH
(Stand 1.11.2025)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der K&S Energy GmbH („K&S“) und ihren Kunden über Energieberatungsleistungen und damit verbundene Tätigkeiten.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn K&S diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Angebote von K&S sind, sofern nicht anders angegeben, vier Wochen ab Angebotsdatum verbindlich. Nach Ablauf der Frist erlischt das Angebot automatisch.
(1) K&S bietet Dienstleistungen in den Bereichen Energieberatung, Energieaudits, Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP), Beratung zu energetischen Sanierungen und optional Begleitung von Förderanträgen und Umsetzungsschritten.
(2) Alle Leistungen beziehen sich ausschließlich auf energetische Aspekte. Sie beinhalten keine:
- Ausführungs-, Werk- oder Detailplanung,
- architekten- oder ingenieurvertragliche Planungsleistungen (§ 650p BGB),
- Bau- oder Objektüberwachung,
- Prüfung von Baumängeln,
- bauordnungs- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungsprüfung.
(3) K&S ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags durch K&S zustande.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Preisangaben gelten für den beschriebenen Leistungsumfang.
(2) Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Bei Projekten über 1.500 € netto ist K&S berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsstand zu erheben.
(4) K&S kann bei Zahlungsverzug die Leistung aussetzen, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
(5) Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig von der Bewilligung von Fördermitteln.
(7) Entsteht Mehraufwand, der nicht von K&S zu vertreten ist (z. B. unvollständige Unterlagen, zusätzliche Termine, Änderungen des Kunden), wird dieser nach transparenten Stundensätzen abgerechnet. Diese werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
Es gilt die gesetzliche Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Für Unternehmer (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
(1) Alle durch K&S erstellten Unterlagen (iSFP, Berichte, Berechnungen, Diagramme, Skizzen) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich zur
- eigenen Verwendung,
- Vorlage bei Förderstellen,
- Umsetzung energetischer Maßnahmen am eigenen Objekt.
(3) Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.
(4) Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Makler, Kreditgeber, andere Berater) bedarf der vorherigen Zustimmung von K&S.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung von K&S unter www.ks-energy.de/datenschutz.
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig und richtig bereit.
(2) Der Kunde ermöglicht den Zugang zum Objekt und informiert ggf. Bewohner oder Mieter.
(3) Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen oder fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; entstehender Mehraufwand wird vergütet.
(4) Die Verantwortung für die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten trägt der Kunde.
(1) Leistungen außerhalb des vereinbarten Beratungsumfangs erfolgen ausschließlich durch Dritte (Handwerker, Planer etc.). K&S haftet nicht für deren Leistungen.
(2) K&S darf Subunternehmer einsetzen.
(1) Termine sind keine Fixtermine.
(2) Höhere Gewalt, Krankheit, Lieferengpässe, technische Probleme oder nicht durch K&S verursachte Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.
Zusatzaufwand, der nicht im Angebot enthalten ist (z. B. zusätzliche Ortstermine, erneute Datenprüfung, Nachbearbeitungen aufgrund neuer Kundenangaben), wird zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Bereitstellung aller organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für Begehungen.
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich enthalten, umfasst der Vertrag keine Objektüberwachung, Baukontrolle oder prüfende Tätigkeit nach HOAI.
K&S trifft auf dem Objekt keine Verkehrssicherungspflichten.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt der Vertrag nur unter der Bedingung eines rechtskräftigen Beschlusses der WEG zu den beauftragten Leistungen.
Die Beratung basiert auf den bereitgestellten Unterlagen; K&S ist nicht verpflichtet, deren Richtigkeit zu prüfen.
Die Einhaltung der für Förderprogramme maßgeblichen Kriterien liegt beim Kunden.
K&S übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung, Höhe oder Verfügbarkeit von Fördermitteln.
(1) K&S haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet K&S auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung ist – außer bei Personenschäden – auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
(4) Keine Haftung besteht insbesondere bei:
- Fehlern aus unrichtigen Kundenunterlagen,
- Software- oder Datenbankfehlern Dritter,
- Ausführungs- oder Planungsmängeln der Handwerksbetriebe.
(5) Ansprüche verjähren in zwei Jahren ab Abschluss der Leistung.
Der Kunde stimmt der digitalen Kommunikation per E-Mail sowie dem Versand digitaler Dokumente zu.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Offenbach am Main.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.