Bundeshaushalt 2026: 13 Milliarden Euro für den Wohnungsbau
Veröffentlicht: 2025-11-17 · Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen , 2025-11-17
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 beschlossen und dabei die Mittel für das Bundesbauministerium erneut deutlich erhöht. Der Einzelplan 25 umfasst künftig ein Volumen von fast 13 Milliarden Euro – ein Zuwachs von rund 8 Prozent gegenüber 2025. Die Gesamtausgaben liegen bei rund 7,7 Milliarden Euro, die Verpflichtungsermächtigungen bei rund 5,2 Milliarden Euro.
Zusätzlich fließen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) rund 875 Millionen Euro sowie aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) weitere 3,4 Milliarden Euro in Programme mit Bezug zum Bauen, Wohnen und zur kommunalen Infrastruktur.
Mehr bezahlbarer Wohnraum als politische Priorität
Bundesbauministerin Verena Hubertz betont, der starke Haushalt sei ein klares Signal: „Wir schaffen mehr bezahlbaren Wohnraum.“ Mit 800 Millionen Euro sollen bereits ab 2025 aus fertig geplanten Projekten tatsächlich gebaute Wohnungen werden – insbesondere durch die Aktivierung des Bauüberhangs im Effizienzhaus-55-Standard mit 100 Prozent erneuerbaren Energien (EH55 EE).
Allein in die soziale Wohnraumförderung fließen im Jahr 2026 rund 4 Milliarden Euro (inklusive „Junges Wohnen“) – nach 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2025. Ziel ist eine Trendwende hin zu mehr Sozialwohnungen und bezahlbaren Mieten.
Städtebauförderung und soziale Infrastruktur werden ausgebaut
Nicht nur klassischer Wohnraum, sondern auch das soziale Umfeld wird gestärkt. Die Städtebauförderung wird im Haushalt 2026 auf 1 Milliarde Euro erhöht (2025: 790 Millionen Euro). Hinzu kommen:
- 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten,
- 250 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmstätten und -bäder,
- 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern,
- 50 Millionen Euro für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen.
Damit fließen erhebliche Mittel in Infrastruktur, die für lebenswerte Quartiere und eine funktionierende Wärmewende im Bestand essenziell ist.
Starke Impulse aus KTF und SVIK: KfW-Programme im Fokus
Aus KTF und SVIK werden weitere Programme gefördert bzw. aufgestockt. Dazu gehören unter anderem:
- 800 Millionen Euro für die Aktivierung des Bauüberhangs (Förderung EH55 EE-Standard),
- 1,1 Milliarden Euro für den Klimafreundlichen Neubau (KFN),
- 600 Millionen Euro für den Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN),
- 350 Millionen Euro für das Programm Wohneigentumsförderung für Familien (WEF),
- 250 Millionen Euro für Jung kauft Alt (JkA),
- 300 Millionen Euro für das geplante Programm Gewerbe zu Wohnen (GzW),
- 75 Millionen Euro für das Programm Energetische Stadtsanierung.
Zusätzlich werden 24,9 Millionen Euro für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bereitgestellt (2025: 15 Millionen Euro) – ein Baustein zur Stärkung genossenschaftlicher Modelle im Wohnungsbau.
Unsere Einordnung als Ingenieurbüro: Was bedeutet der Haushalt für die Praxis?
Die Zahlen sind beeindruckend, doch für Bauherren, Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Eigentümer stellt sich vor allem eine Frage: Was bedeutet dieser Haushalt konkret für Projekte vor Ort? Aus Sicht eines Ingenieurbüros ergeben sich mehrere zentrale Punkte.
1. Heizlast und Objektanalyse als Voraussetzung für Förderfähigkeit
Viele der genannten Programme – insbesondere im Bereich KFN, KNN, Bauüberhang-Aktivierung und energetische Stadtsanierung – setzen eine saubere energetische Planung voraus. Kernbaustein ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für jedes Objekt.
- Nur mit korrekter Heizlast lassen sich Wärmeerzeuger dimensionieren,
- unter- oder überdimensionierte Anlagen gefährden Effizienz und Förderbedingungen,
- für Quartierslösungen (z. B. GzW oder energetische Stadtsanierung) sind exakte Lastprofile entscheidend.
Warum diese Objektanalyse so wichtig ist, erläutern wir detailliert in unserem Beitrag:
Objektbezogene Beratung & Heizlast – Grundlage der Wärmewende.
2. Effizienzstandards, Kennlinien und reale Leistung von Wärmepumpen
Programme wie KFN, KNN oder die Aktivierung des Bauüberhangs im EH55 EE-Standard definieren klare Effizienzanforderungen. Für Neubau und umfassende Sanierungen bedeutet das:
- Wärmepumpen und andere Erzeuger müssen nicht nur nominell, sondern im Realbetrieb effizient arbeiten,
- COP-Werte, Leistungskennlinien und Teillastverhalten entscheiden darüber, ob Zielwerte erreicht werden,
- falsche Systemtemperaturen (z. B. zu hohe Vorlauftemperaturen) lassen Förderkonzepte scheitern.
In unserem Beitrag zum stillen Siegeszug der Wärmepumpe zeigen wir, wie wichtig reale Leistungsdaten und seriöse Auslegungen sind:
Günstigeres Heizen – der stille Siegeszug der Wärmepumpe.
3. Schall, Aufstellung und Hydraulik im verdichteten Wohnungsbau
Mit der Aktivierung des Bauüberhangs und der Fokussierung auf sozialen Wohnungsbau nehmen Projekte in innerstädtischen und verdichteten Lagen zu. Dort sind Schallschutz, Aufstellung und Hydraulik keine Nebenthemen, sondern Erfolgsfaktoren:
- Schallprognosen für Außeneinheiten in Höfen, auf Dächern oder an Fassaden,
- hydraulische Einbindung in bestehende Verteilsysteme,
- Optimierung von Vor- und Rücklauftemperaturen,
- Dimensionierung von Pufferspeichern und Verteilnetzen.
Gerade bei größeren Mehrfamilienhäusern oder Quartierslösungen entscheiden diese Punkte über Komfort, Akzeptanz und die tatsächliche Nutzung erneuerbarer Wärme.
4. Umfeldmaßnahmen: Elektrik, Durchbrüche, Heizflächen, Dämmung
Die neuen Mittel für Sportstätten, Schwimmbäder, Frauenhäuser und kommunale Infrastruktur machen deutlich, dass energetische Sanierung selten nur ein „Heizungstausch“ ist. Typische Umfeldmaßnahmen sind:
- Erweiterung und Anpassung der elektrischen Infrastruktur,
- neue Leitungswege, Durchbrüche und Dämmmaßnahmen,
- Anpassung der Heizflächen (größere Heizkörper, Flächenheizungen),
- Optimierung von Lüftung und Luftwechsel.
Viele dieser Positionen können förderfähig sein – sie müssen jedoch von Beginn an integriert geplant werden, damit sie in Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Förderanträgen berücksichtigt werden.
5. Förderfähigkeit, CO₂-Kosten und Betriebskosten im Blick
Die Milliardenbeträge im Haushalt sind nur dann wirksam, wenn Projekte förderfähig, technisch durchdacht und langfristig wirtschaftlich sind. Ingenieurplanung verbindet:
- Investitionskosten und Förderquoten,
- laufende Betriebskosten,
- zukünftige CO₂-Kosten und regulatorische Anforderungen.
Gerade bei großen Wohnungsbeständen, kommunalen Liegenschaften oder gemischt genutzten Quartieren lohnt sich eine stufenweise Sanierungsstrategie, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen beschreibt.
6. Der Mehrwert eines Ingenieurbüros in einem komplexen Förderumfeld
Mit der Kombination aus Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude, Energieaudit DIN EN 16247 und baldiger QNG-Zertifizierung begleitet K&S Energy Projekte von der ersten Bestandsaufnahme über die technische Planung bis zur Förderantragstellung.
- Wir denken Gebäude, Technik, Förderung und Betriebskosten gemeinsam,
- wir bewerten Varianten objektiv unabhängig von einzelnen Herstellern,
- wir schaffen Planungsunterlagen, die den Anforderungen von KfW, BAFA & Co. entsprechen,
- und wir sorgen dafür, dass aus politischem Budget tatsächlich realisierte Projekte werden.
Der Bundeshaushalt 2026 eröffnet große Chancen – genutzt werden können sie am besten mit einer objektbezogenen, ingenieurtechnisch fundierten Planung, die alle Aspekte von Heizlast über Kennlinien bis zur Förderfähigkeit berücksichtigt.