Wärmepumpen: Ab 2026 deutlich leiser für Förderung

Veröffentlicht: 2025-11-15 · Quelle: heise.de , 2025-11-13

Wärmepumpen: Ab 2026 deutlich leiser für Förderung

Ab 1. Januar 2026 gilt für förderfähige Luft/Wasser-Wärmepumpen eine strengere Schallgrenze: −10 dB gegenüber den EU-Ökodesign-Werten (bisher −5 dB bis Ende 2025). Geräte, die diese Grenze nicht erreichen, sind nicht förderfähig. Quelle/Übersicht: Heise Medien.

Das ändert sich konkret

  • Förderkriterium Schall: statt −5 dB (bis 31.12.2025) ab 01.01.2026 −10 dB unter EU-Grenze 813/2013 (Emissionspegel am Gerät).
  • Gerätemarkt: Laut Heise erfüllt die Mehrheit neuer Modelle (z. B. 12 kW-Klasse) die 2026-Vorgabe bereits.
  • Wichtig: Schallschutz-Fördergrenzen (Emission) ≠ kommunale Immissionsgrenzen (am Nachbarfenster). Beides muss passen.

KfW-Zuschuss (458) – Antrag & Fristen

  • Vor Start beantragen: Zuschuss im KfW-Portal „Meine KfW“ vor Auftrag/Arbeitsbeginn; BzA/technische Bestätigung erforderlich.
  • Umsetzungsfrist: 36 Monate ab Zusage; Nachweise spätestens 36 Monate nach Zusage und zugleich binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung einreichen (KfW-458, Nachweise).
  • Verlängerung: Für neue Zuschüsse 458 nennt die KfW derzeit keine generelle Verlängerungsoption über 36 Monate; frühere Verlängerungsregeln betrafen andere Programme/Jahrgänge. Bitte die individuelle Zusage prüfen.

Was bedeutet das für 2025?

  • „Alte Vorgaben sichern“: Wer den Antrag noch 2025 stellt (und Zusage erhält), arbeitet zu den bis 31.12.2025 gültigen Förderbedingungen (−5 dB).
  • Moderne Geräte: Viele aktuelle Modelle erfüllen ohnehin die strengeren −10 dB-Grenzen und sind damit zukunftsfest.

Unsere Einordnung als Ingenieurbüro

Strategie 2025/26: Jetzt zügig prüfen, ob ein Antrag 2025 sinnvoll ist, um „alte“ Spielräume zu sichern – oder gleich auf leise Geräte setzen, die 2026-fähig sind. So vermeiden Sie Nachrüst- und Förderrisiken.

Heizlast & Aufstellkonzept: Hersteller-Konfiguratoren liefern häufig nur Schätzungen. Für Effizienz, Schall und Zuschuss zählt die objektbezogene DIN EN 12831-Heizlast samt Auslegung (Hydraulik, Regelung, Wärmequelle, Abstände). Details zu Abweichungen zwischen Pauschalwerten und Objektberechnung erläutern wir hier:
👉 Objektbezogene Beratung statt Pauschalwerten – unsere Analyse

Prozess-Fit KfW 458: Wir strukturieren BzA, Antrag, Nachweise und terminieren die 36-Monats-Frist. Bei Bedarf koordinieren wir Umfeldmaßnahmen (Elektrik, Leitungsführung, Heizflächen, Schallschutz, ggf. kleine Hüllmaßnahmen) – vieles davon ist mitförderfähig und gehört früh geplant.

Quellen

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