Wärmepumpen-Förderung: So sicherst du dir jetzt noch bis zu 70 %
Veröffentlicht: 2025-11-14 · Quelle: immowelt.de , 2025-11-13
Bis zu 70 % Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe – das ist aktuell noch möglich. Laut immowelt.de (13.11.2025) lohnt sich der Heizungstausch besonders jetzt: Die volle Förderung steht weiterhin zur Verfügung, bevor ab 2026 Anpassungen erwartet werden.
Was aktuell gilt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht derzeit Zuschüsse bis 70 % – abhängig von Einkommens- und Effizienzbonus sowie dem Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch funktionsfähiger Altanlagen.
Die Basisförderung beträgt 30 %, hinzu kommen:
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen
- 30 % Einkommensbonus (Haushalt < 40.000 € zvE)
- 5 % Effizienzbonus für natürliche Kältemittel oder besonders effiziente Quellen
Die maximale Förderquote liegt bei 70 %, die förderfähigen Kosten je Wohneinheit bei bis zu 30.000 €. Förderfähig sind nicht nur Geräte und Einbau, sondern auch Planung, Energieberatung und flankierende Arbeiten (z. B. Rückbau, Erdarbeiten, Speicher, Regelung, hydraulischer Abgleich).
So läuft der Antrag
Die Bearbeitung erfolgt über die KfW; technische Gerätelisten werden vom BAFA gepflegt. Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.
Unsere Einordnung als Ingenieurbüro
1) Förderkulisse 2025 – volle Mittel verfügbar
Laut Solarserver (13.11.2025) beträgt das Budget für Wärmepumpenförderung in diesem Jahr rund 3,5 Mrd. Euro. Das BEG-Gesamtbudget (16,3 Mrd.) bleibt intakt, sodass Eigentümer aktuell die volle Förderung ausschöpfen können.
2) Wärmepumpen überholen Gasheizungen
Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Deutschland erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft (BWP/BDH). Das zeigt: Die Technologie setzt sich nicht nur durch Förderung, sondern durch Effizienz und Betriebskostenvorteile durch – insbesondere wegen der kalkulierbaren CO₂-Kosten fossiler Energien.
3) Heizungsfachbetrieb oder Ingenieurbüro?
Für den einfachen Heizungstausch kann der Fachbetrieb ausreichend sein. Doch viele Anlagen benötigen zusätzliche, förderfähige Umfeldmaßnahmen – etwa:
- Erd-/Fundamentarbeiten und Hauseinführungen
- Elektrikeranschluss und Netzbetreiber-Anmeldung
- Heizkörpertausch oder Anpassung der Heizflächen
- Maler-/Trockenbauarbeiten nach Leitungsverlegung
- Teilmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Reduktion von Wärmebrücken
Diese Leistungen sind mitförderfähig, müssen aber frühzeitig geplant werden. Sie liegen häufig außerhalb des typischen Leistungsumfangs eines Heizungsbetriebs – hier übernehmen wir als Ingenieurbüro Koordination, Förderbewertung und technische Integration.
4) Heizlastberechnung – nicht schätzen, sondern berechnen
Viele Herstellerangaben beruhen auf Heizlastabschätzungen. Objektbezogene Berechnungen nach DIN EN 12831 liefern dagegen exakte Werte für Auslegung und Förderfähigkeit. Abweichungen von 30–50 % sind bei pauschalen Schätzungen keine Seltenheit – was Effizienz und Zuschuss erheblich beeinflussen kann. Die zusätzlichen Einsparungen durch korrekte Planung liegen oft im vierstelligen Bereich und amortisieren den Eigenanteil an Beratungskosten meist in unter einem Jahr.
Weitere Details zur Abweichung pauschaler Heizlastwerte finden Sie in unserem Beitrag:
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Quellen
- immowelt.de – „Wärmepumpen-Förderung vor dem Aus?“ (13.11.2025)
- Solarserver – „BWP: Wärmepumpenförderung kostet 2025 rund 3,5 Mrd. Euro“
- BWP/BDH – Branchenzahlen Wärmepumpenabsatz H1 2025
- BAFA / KfW – Richtlinien Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM, 2025)
- KfW – Zuschussportal „Meine KfW“, Leitfaden Einzelmaßnahmen