20 Jahre alte Gasheizung – Diese Fristen gelten laut Heizungsgesetz

Veröffentlicht: 2025-11-11 · Quelle: t-online.de , 2025-11-09

20 Jahre alte Gasheizung – Diese Fristen gelten laut Heizungsgesetz

„Konstanttemperaturkessel mit Öl oder Gas dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden.“ – § 72 GEG
„Ab 2045 ist der Betrieb fossiler Heizungen nicht mehr erlaubt.“ – GEG

Knapp jede dritte Heizung in Deutschland ist älter als 20 Jahre – viele sogar älter als 25. Jahrzehntelang galten Gasheizungen als zuverlässig und günstig. Doch die Uhr tickt: Das neue Heizungsgesetz verpflichtet Eigentümer, alte Anlagen schrittweise zu ersetzen.

Was bleibt

Bestandsanlagen dürfen weiterhin betrieben und im Defektfall sogar repariert werden. Eine sofortige Austauschpflicht besteht nur in bestimmten Fällen.
Ausnahmen gelten weiterhin für selbstbewohnte Altbestände (Einzug vor 1. Februar 2002) und denkmalgeschützte Gebäude.

Förderungen bleiben attraktiv:
30 % Grundförderung für Eigenheimbesitzer
+ bis 30 % Sozialbonus bei Einkommen < 40.000 € zvE
+ bis 20 % Geschwindigkeitsbonus bei frühem Heizungstausch
In Summe sind bis zu 70 % Zuschuss möglich, maximal 21.000 € pro Einfamilienhaus.

Was ändert sich

30-Jahre-Regel (§ 72 GEG)

Konstanttemperaturkessel dürfen höchstens 30 Jahre laufen – danach ist Schluss, selbst wenn sie noch funktionieren. Beispiel: Ein 1995 installierter Kessel muss spätestens 2025 ausgetauscht werden.

Ausgenommen sind moderne Brennwert- und Niedertemperaturkessel, sehr kleine (< 4 kW) oder große (> 400 kW) Anlagen sowie Hybridheizungen mit überwiegendem Anteil erneuerbarer Energie.

65-Prozent-EE-Regel (§ 71 GEG)

Seit 2024 dürfen im Neubau nur noch Heizungen mit mindestens 65 % EE-Anteil eingebaut werden. Im Bestand gilt die Regel beim Austausch – das Timing hängt von der kommunalen Wärmeplanung (KWP) ab.

Fristen KWP: >100.000 Ew. bis 30.06.2026, kleinere Kommunen bis 30.06.2028.
Bis zur Veröffentlichung der Wärmeplanung dürfen Gasheizungen noch eingebaut werden – danach nicht mehr.

Wer sich jetzt für ein Gasgerät entscheidet, muss steigende EE-Gasanforderungen erfüllen: ab 2029 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % Biogas/Wasserstoffanteil.

Wie funktioniert das Programm

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt die Zuschüsse:
30 % Grundförderung · bis 30 % Sozialkomponente · bis 20 % Geschwindigkeitsbonus.
Die Boni sind kombinierbar, aber auf 70 % gedeckelt. Neue Öl- oder Gasheizungen sind nicht förderfähig.

Warum ist das wichtig

Spätestens 2045 müssen alle Heizsysteme vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sein. Dazu kommen steigende CO₂-Preise ab 2027 und tendenziell sinkende Förderquoten. Wer rechtzeitig plant, profitiert: hohe Zuschüsse und geringere Betriebskosten.

Welche Heizsysteme künftig tragen dürfen

Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole, Grundwasser) · hoher Wirkungsgrad, strombasiert, förderfähig
Pellet/Biomasse · nachhaltig, aber platzintensiv
Fern-/Nahwärme · klimafreundlich, abhängig vom Anbieter
Hybridlösungen · Kombination, wenn der EE-Anteil überwiegt

Unsere Einordnung als Ingenieurbüro

Im Rhein-Main-Gebiet sehen wir häufig, dass kommunale Wärmepläne – z. B. in Frankfurt am Main – erst in 7 bis 10 Jahren vorliegen. Warten ist selten sinnvoll. Besser: jetzt Optionen prüfen, Förderungen sichern und den individuellen Pfad zur 65 %-EE-Vorgabe vorbereiten.

Wir betrachten Gebäude ingenieurtechnisch und wirtschaftlich: Heizlast, Hydraulik, Regelung, Wärmequelle und Übertragungsflächen müssen als System funktionieren. Studien von Fraunhofer ISE und UBA zeigen: Wärmepumpen funktionieren auch im Bestand zuverlässig – mit realistischen COP-Werten von 3–4wenn sie richtig ausgelegt sind.

Wir beraten zudem zu Härtefällen/Sonderregeln, Hybridlösungen und Fern-/Nahwärme und beziehen kommunale Wärmepläne in unsere Planung ein. Morgen (12. 11. 2025) veröffentlichen wir einen Beitrag zu Kosten von Wärmepumpen-Installationen – die Verbraucherzentrale zeigt hier Preis­spannen bis zu 200 %. Unser Rat: neutrale Fach-Begleitung einbinden.

Quellen

[1] Fraunhofer ISE – „Wärmepumpen funktionieren auch in Bestandsgebäuden zuverlässig“
https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/presseinformationen/2020/warmepumpen-funktionieren-auch-in-bestandsgebaeuden-zuverlaessig.html

[2] Umweltbundesamt – „Wärmepumpensysteme im Gebäudebestand – Status und Perspektiven“ (PDF)
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/11_2024_cc_waermepumpensysteme.pdf

[3] Deutsche Energie-Agentur (dena) – „Analyse: Wärmepumpen im Gebäudesektor“ (PDF)
https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2023/Analyse_Waermepumpen_im_Gebaeudesektor.pdf

[4] BDEW – „Heizung: Zahlen und Fakten zur Wärmewende“
https://www.bdew.de/energie/heizung-zahlen-und-fakten-zur-waermewende/


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